Förderverein Golf-Club Bad Mergentheim e.V.

v.l.n.r. Schatzmeisterin Kathrin Lauer, 1. Vorsitzende Julian De Pascalis, stellv. Vorsitzende Marie-Luise Amme
Der Förderverein Golf-Club Bad Mergentheim e. V. wurde am 23.09.2025 gegründet. Er unterstützt den Golf-Club Bad Mergentheim ideell und finanziell bei seinen sportlichen und kulturellen Aktivitäten.
Ziel des gemeinnützigen Vereins ist
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die nachhaltige Förderung des Golfsports – insbesondere der Nachwuchsarbeit – sowie
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die Unterstützung von Turnieren und Trainings
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und weiteren sportlichen Veranstaltungen.
Der Förderverein finanziert sich durch
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Mitgliedsbeiträge,
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Spenden,
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Sponsoring und
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Veranstaltungen.
Alle Mittel werden ausschließlich für die satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecke verwendet und kommen direkt dem Golf-Club Bad Mergentheim e. V. zugute. Die Arbeit des Vereins erfolgt selbstlos und ehrenamtlich.
Mit einer Mitgliedschaft leisten Sie einen wichtigen Beitrag
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zur Förderung von Jugendtrainings,
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die Anschaffung von Trainingsmaterial und
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die Durchführung sportlicher Veranstaltungen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 € pro Jahr.
Die Vorstandsmitglieder sind:
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Der Vorsitzende - Julian De Pascalis
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Die stellvertretende Vorsitzende - Marie-Luise Amme
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Die Schatzmeisterin - Kathrin Lauer
Kasssenprüferinnen

Renate Füllemann

Siggi Reinhart
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen „Förderverein Golf-Club Bad Mergentheim e. V.“ Er hat seinen Sitz in 97999 Igersheim, Erlenbachtalstraße 36. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO), insbesondere die ideelle und finanzielle Förderung des Golf-Club Bad Mergentheim e. V. und dessen sportlicher Aktivitäten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden, Sponsoring und Veranstaltungen, die dem geförderten Zweck dienen, Weiterleitung von Mitteln an den Golf-Club Bad Mergentheim e. V., Förderung der Nachwuchsarbeit im Golfsport, Unterstützung bei der Durchführung von Turnieren, Trainings und sonstigen sportlichen Veranstaltungen. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Golf-Club Bad Mergentheim e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. § 4 Mitgliedschaft Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären und zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. § 5 Beiträge Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Höhe und Fälligkeit des Beitrags werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden. § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: • die Mitgliederversammlung, • der Vorstand. § 7 Vorstand Der Vorstand besteht aus: • dem Vorsitzenden, • dem stellvertretenden Vorsitzenden und • dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Notwendige Auslagen können erstattet werden. § 8 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich verlangt. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und Angabe der Tagesordnung. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit Gesetz oder Satzung nichts anderes bestimmen. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist. § 9 Kassenprüfung Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören. Die Kassenprüfer prüfen die Buchführung und berichten der Mitgliederversammlung. § 10 Satzungsänderung und Auflösung Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Im Falle der Auflösung gilt § 3 Abs. 4 dieser Satzung. Igersheim, 23.09.2025
Anschrift
Förderverein Golf-Club Bad Mergentheim e.V.
Erlenbachtalstrasse 36
97999 Igersheim
Bankverbindung
IBAN: folgt
BIC: folgt




