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Dienstag, 22. Juni 2021
Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 8. Januar 2021 bleibt das Golfspiel allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands auch nach dem 11. Januar 2021 weiterhin möglich. Wir freuen uns daher sehr, anders als etwa in Bayern und NRW, unsere Golfanlage auch in den nächsten Wochen offen halten zu können. Natürlich müssen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln dabei strikt eingehalten werden. Bitte beachten Sie auch, dass der Golfplatz bei Frost oder Schnee gesperrt ist!
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