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BWGV fordert erneut zeitnahe Öffnung der Golfanlagen

Sonntag, 18. Juli 2021

Nachdem am Freitag bekannt wurde, dass in einigen Bundesländern, u.a. auch in Rheinland-Pfalz, ab dem 20. April bzw. 3. Mai Individualsport im Freien auch auf Sportstätten wieder erlaubt ist, hat der BWGV am Freitag Abend mit einem weiteren Schreiben von der zuständige Sozialministerin des Landes Baden-Württemberg eine verbindliche Aussage gefordert, wann auch in Baden-Württemberg die Golfanlagen geöffnet werden können. Der BWGV zeigte sich sehr enttäuscht darüber, dass hierzu keine bundeseinheitliche Regelung getroffen wurde und warnt vor einem Golf-Tourismus nach Rheinland-Pfalz. Das vollständige Schreiben des BWGV finden Sie im Anhang.


Wir müssen also wohl noch etwas Geduld haben. Die Chancen, dass wir ab Mai wieder Golf spielen können, dürften jedoch nicht schlecht stehen. Denn zum Einen gibt es keinen rechtlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung der Golfanlagen in den einzelnen Bundesländern. Zum Anderen fordern auch die Verbände anderer Freiluftsportarten, z. B. der Deutsche Tennisbund, eine schnelle Entscheidung durch die Politik. Wir Golfer verlangen also keine Sonderbehandlung.


Der Vorstand wird sich in den nächsten beiden Wochen darauf vorbereiten, dass wir Anfang Mai den Platz sofort wieder öffnen können, wenn uns die Politik grünes Licht dafür gibt. Wahrscheinlich werden wir bestimmte Sicherheitsregeln, insbesondere hinsichtlich der Größe der Flights, der Startabstände und der Hygienemaßnahmen, einhalten müssen. Der DGV entwickelt hierzu gerade Vorgaben und Empfehlungen. Sobald wir genauere Informationen haben, werden wir Sie darüber informieren. Ziemlich sicher ist jedoch, dass ein Turnierbetrieb zunächst nicht stattfinden kann.

Bleiben Sie also bitte noch etwas geduldig und vor allem gesund!

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