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4er-Flights mit Angehörigen aus zwei Hausständen wieder erlaubt

Sonntag, 20. Juni 2021

Die baden-württembergischen Landesregierung hat ihre Corona-Verordnung zum 29. März 2021 erneut geändert. Danach darf auf weitläufigen Sportanlagen auch bei einer Überschreitung der Inzidenz von 100, also trotz des Eingreifens der "Notbremse" mit mehreren Personen Sport betrieben werden. Für unseren Golfplatz bedeutet dies, dass wir wieder in 4er-Flights spielen können, allerdings nur mit Personen aus zwei Hausständen. Wir bitten Sie, dies zu beachten!

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